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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltskonsolidierungskonzept

In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept (auch: Haushaltssicherungskonzept) zu erstellen und vorzulegen. Wie das Haushaltskonsolidierungskonzept konkret ausgestaltet sein muss ist im Ländervergleich nicht einheitlich geregelt.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept stellt u.a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern. Ebenso ist im Haushaltskonsolidierungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Nicht zuletzt ist auch zu zeigen, wie in der Zukunft das Entstehen neuer Defizite vermieden werden soll. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zumeist für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (Kameralistik) bzw. den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik) aufgestellt.

Kritisch diskutiert wird im Kontext von Haushaltskonsolidierungskonzepten, ob und wenn ja inwieweit dem Haushaltskonsolidierungskonzept eine Analyse in Bezug auf die Ursachen des gegenwärtigen Fehlbedarfs hinzuzufügen ist. Auf der einen Seite ist bei technischer Betrachtung eine Analyse in Bezug auf die Defizitursachen wichtig, um gegenwärtige/künftige Verbesserungen herbeizuführen. In der Praxis ist jedoch auf der anderen Seite beobachtbar, dass diese Analysen vielerorts polit-strategisch und nicht problemorientiert (was kann künftig anders gemacht werden?) vorgenommen werden. So stellt kaum eine Kommune ernsthaft und hinreichend präzise dar, inwieweit ihr eigenes Handeln (beeinflussbare Faktoren) das Defizit verursacht hat. Vielmehr werden häufig fast ausschließlich externe (nicht durch die Kommune selbst beeinflussbare Faktoren) Ursachen benannt, etwa zusätzliche Aufgabenübertragungen durch andere Ebenen, Umlageerhöhungen etc. Letztere Ursachen mag es zwar im Einzelfall geben, sie liegen aber außerhalb des unmittelbaren Beeinflussungsbereiches der entsprechenden Kommune.

In gewisser Weise ist eine Ursachenanalyse im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungskonzepts insofern politikinkompatibel. Das Interesse an einer ehrlichen Analyse ist begrenzt - auch, weil sich die handelnden Akteure keine eigenen Fehler (z.B. Prestigeprojekte, Verzicht auf kostendeckende Gebühren etc.) nachsagen lassen wollen. Daher werden externe (nicht endogene) Ursachen in der schriftlichen Analyse überbetont. Das führt dazu, dass die i.d.R. ehrenamtlich agierenden und damit schon aufgrund des Zeitbudgets weniger informierten Mitglieder der Vertretungskörperschaft irgendwann selbst glauben, dass der Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden kann, weil ausschließlich Externe für das Defizit verantwortlich seien. In diesem Kontext wird dann von der sog. psychologischen Vergeblichkeitsfalle in bewusster Abgrenzung zu einer echten (technischen) Vergeblichkeitsfalle gesprochen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Haushaltskonsolidierungskonzepten
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA

Blog-Einträge zum Thema:
- Elektronisches Haushaltssicherungskonzept (HSK) für hessische Kommunen (Blog-Eintrag vom
  15.2.2015)



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