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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltskonsolidierungskonzept

In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept (auch: Haushaltssicherungskonzept) zu erstellen und vorzulegen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept stellt u.a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern. Ebenso ist im Haushaltskonsolidierungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.

Siehe hierzu auch:
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum