Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Haushaltskonsolidierungswilligkeit

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushaltskonsolidierungswilligkeit

Der Begriff Haushaltskonsolidierungswilligkeit (auch kurz: Konsolidierungswilligkeit) beschreibt den in einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) vorhandenen Willen, den Haushaltsausgleich zu erreichen - ggf. auch gegen Widerstände. Dieser Wille kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein, auch innerhalb der Reihen der politisch Verantwortlichen der jeweiligen Gebietskörperschaft. Zuweilen überlagern fachpolitische Ziele das Streben nach dem Erreichen des Haushaltsausgleichs. Ebenfalls anzutreffen sind Situationen, in denen politische Eigennutzmaximierung vor das Ziel des Haushaltsausgleiches gestellt werden, wie z.B. das schuldenfinanzierte Verteilen von Wahlgeschenken um die Wählerschaft hinsichtlich der eigenen Position positiv zu stimmen.

Um spätere Generationen vor einer Ausbeutung durch die derzeitige (Politiker-)Generation und der nicht allerorts bestehenden Haushaltskonsolidierungswilligkeit zu schützen (Ziel der Generationengerechtigkeit), werden oft Schuldenbremsen-Regelungen institutionalisiert. Diese sollen letztlich die Politik vor sich selbst (d.h. ihrem eigenen Trieb zum Auf- bzw. Ausbau der Verschuldung) schützen. Wären die politischen Mandatsträger haushaltskonsolidierungswillig und würden sie von sich aus permanent den Haushaltsausgleich anvisieren, wären diese Schranken in Bezug auf die Schuldenaufnahme nicht notwendig.

Im Kontext der Diskussionen um Unterstützungsprogramme für notleidende Staaten bzw. Kommunen ist der Begriff der Haushaltskonsolidierungswilligkeit ebenfalls gebräuchlich. Meist sind die entsprechenden Unterstützungsprogramme an Auflagen geknüpft, die der hilfebedürftigen Gebietskörperschaft eigene (merkliche) Haushaltskonsolidierungsanstrengungen abverlangen. Mit dem Akzeptieren der jeweiligen Auflagen unterstreicht die hilfeempfangende Gebietskörperschaft ihre Haushaltskonsolidierungswilligkeit.

Siehe hierzu auch:
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

Inhaltsverzeichnis

Bestellen: Amazon | Thalia | Erich Schmidt Verlag


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger