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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsnotlage
Eine Haushaltsnotlage liegt bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft dann vor,
wenn sie ihre laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten,
d.h. durch steigende Verschuldung, decken kann.
Aus einer Haushaltsnotlage kann sich, im schlimmsten Fall, die Zahlungsunfähigkeit der
jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott
ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.
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