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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsnotlage

Eine Haushaltsnotlage liegt bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft dann vor, wenn sie ihre laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten, d.h. durch steigende Verschuldung, decken kann.

Der Begriff Haushaltsnotlage spielte in jüngster Vergangenheit auf Staatsebene eine Rolle in Bezug auf die Rechtssprechung. In einem ergangenen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass sich beide Länder in einer extremen Haushaltsnotlage befänden. Zur Beurteilung der Haushaltsnotlagensituation wurden Kennzahlen (Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote) herangezogen.

Aus einer Haushaltsnotlage kann sich im schlimmsten Fall - sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden - die Zahlungsunfähigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum