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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsnotlage
Eine Haushaltsnotlage liegt bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft dann vor,
wenn sie ihre laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten,
d.h. durch steigende Verschuldung, decken kann.
Der Begriff Haushaltsnotlage spielte in jüngster Vergangenheit
auf Staatsebene eine Rolle in Bezug auf die Rechtssprechung.
In einem ergangenen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht
dem Saarland und Bremen einen Anspruch auf Sanierungshilfen zugesprochen.
Das Gericht hat dabei festgestellt, dass sich beide Länder in einer extremen
Haushaltsnotlage befänden. Zur Beurteilung der Haushaltsnotlagensituation wurden
Kennzahlen
(Kreditfinanzierungsquote,
Zins-Steuer-Quote) herangezogen.
Aus einer Haushaltsnotlage kann sich im schlimmsten Fall - sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden - die Zahlungsunfähigkeit der
jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott
ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.
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