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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsnotlage

Eine Haushaltsnotlage liegt bei einer öffentlichen Gebietskörperschaft dann vor, wenn sie ihre laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten, d.h. durch steigende Verschuldung, decken kann.

Aus einer Haushaltsnotlage kann sich, im schlimmsten Fall, die Zahlungsunfähigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaft entwickeln. Ein Beispiel für einen solchen Staatsbankrott ist Argentinien, das sich im Jahr 2001 für zahlungsunfähig erklärte.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum