Die antizyklische Haushaltspolitik bezeichnet die Summe aller
haushaltspolitischen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Konjunktur in wirtschaftlich guten Jahren durch
Haushaltsüberschüsse zu dämpfen und in wirtschaftlich schlechten Jahren durch
Haushaltsdefizite anzuregen. Im Ergebnis soll ein stabiles, stetiges wirtschaftliches Wachstum mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen
erreicht werden. Zur Dämpfung bzw. Anregung der wirtschaftlichen Entwicklung werden dabei die
Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen
(Doppik) bzw.
Einnahmen und
Ausgaben
(Kameralistik) in ihrer Höhe an das entsprechende konjunkturpolitische
Ziel angepasst.
Soll die Konjunktur durch Haushaltsdefizite angeregt werden, so spricht man auch von einer
expansiven Haushaltspolitik. Den umgekehrten Fall, d.h. die Erwirtschaftung von Haushaltsüberschüssen zur Konjunkturdämpfung, bezeichnet man als
restriktive Haushaltspolitik.
Haushaltsdefizite im Zuge eine expansiven Haushaltspolitik implizieren hierbei die Aufnahme neuer
Schulden bzw. die Auflösung finanzieller
Rücklagen zur
Finanzierung der Haushaltsdefizite. Die Haushaltsüberschüsse werden zur
Schuldentilgung bzw. zum Aufbau von Rücklagen verwendet, um so haushaltspolitische Handlungsspielräume für die nächsten Abschwung zu schaffen.