Die Haushaltsrechnungen von Bund und Ländern gliedern sich gemäß
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wie folgt:
1. Einnahmen:
a) Ist-Einnahmen
b) zu übertragendeEinnahmereste
c) Summe aus Ist-Einnahmen und zu
übertragenden Einnahmeresten
d) vermögenswirksame Beträge der Ist-Einnahmen, soweit eine Vermögensbuchführung besteht
e) veranschlagte Einnahmen
f) aus dem
Vorjahr übertragene Einnahmereste
g) Summe aus veranschlagten Einnahmen und übertragenen Einnahmeresten
h) Mehr- oder Minderbetrag der Summe aus Buchstabe c ggü. der Summe aus Buchstabe g
2. Ausgaben:
a) Ist-Ausgaben
b) zu übertragende
Ausgabereste oder
Vorgriffe
c) Summe aus Ist-Ausgaben und zu übertragenden Ausgaberesten oder Vorgriffen
d) vermögenswirksame Beträge der Ist-Ausgaben, soweit eine Vermögensbuchführung besteht
e) veranschlagte Ausgaben
f) aus dem Vorjahr übertragene Ausgabereste oder Vorgriffe
g) Summe aus veranschlagten Ausgaben und übertragenen Ausgaberesten oder Vorgriffen
h) Mehr- oder Minderbetrag der Summe aus Buchstabe c ggü. der Summe aus Buchstabe g
i) Betrag der
über- oder
außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe