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Haushaltsrecht [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsrecht
Der Begriff des Haushaltsrechts ist definiert als die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den
Haushalt - und hier insbesondere
die einzelnen Phasen des
Haushaltskreislaufs (d.h. Planung,
Rechnungslegung,
Rechnungsprüfung etc.) -
einer öffentlichen Gebietskörperschaft betreffen.
Zum Haushaltsrecht zählen zum Beispiel folgende Rechtsquellen:
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
Bundeshaushaltsordnung (BHO),
Landeshaushaltsordnung (LHO),
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Je nach Ebene unterscheidet man zwischen:
- Bundeshaushaltsrecht
- Landeshaushaltsrecht
- Kommunalhaushaltsrecht
Der Begriff des Haushaltsrechts ist vom Begriff des
Budgetrechts abzugrenzen. Beim Budgetrecht handelt es sich um das Recht der Volksvertretung einer
Gebietskörperschaft (z.B. Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat) den
Haushaltsplan festzustellen und zu beschließen.
Siehe hierzu auch:
- Reformen des Haushaltsrechts von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Links zu den wichtigsten Quellen des Haushaltsrechts in Deutschland
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