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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsrechtsharmonisierung

Als Haushaltsrechtsharmonisierung bezeichnet man die Angleichung eines vormalig uneinheitlichen Haushaltsrechts hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen, der gleichermaßen für alle betroffenen Gebietskörperschaften gilt. Ziele, die mit der Haushaltsrechtsharmonisierung verbunden werden, sind u.a. die Verbesserung von Vergleichsmöglichkeiten sowie die Schaffung von mehr Transparenz.

Der Begriff der Haushaltsrechtsharmonisierung wird in Deutschland insbesondere im Kontext der Haushaltsrechtsmodernisierung auf kommunaler Ebene gebraucht. Dort haben die 13 Flächenländer jeweils sehr unterschiedliche Rechtsvorschriften für das neue (doppische) Haushaltsrecht auf kommunaler Ebene entwickelt (sog. heterogenes Haushaltsrecht).

Die Haushaltsrechtsharmonisierung kann im Falle der kommunalen Ebene in Deutschland auf einem der folgenden drei Wege erfolgen:
  1. Übernahme des Haushaltsrechts eines Flächenlandes (z.B. von Nordrhein-Westfalen) durch die übrigen zwölf Flächenländer
  2. Entwicklung einer Mischform des Haushaltsrechts mehrerer oder aller Flächenländer
  3. Einführung eines gänzlich neuen Rechtsrahmens (z.B. Einführung der an die IPSAS angelehnten EPSAS)
Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger