Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushaltsreform

Der Ausdruck Haushaltsreform (auch: Haushaltsrechtsreform) ist ein Oberbegriff für die Erneuerung des Haushaltsrechts der öffentlichen Gebietskörperschaften.

Der Begriff Haushaltsreform wird primär im Zusammenhang mit dem Übergang vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen sowie der damit einhergehenden Erneuerung der Steuerungsmechanismen gebraucht. Dieser Wechsel auf ein doppisches Haushaltsrecht ist vor allem auf Ebene der Kommunen zu beobachten. Auf Landesebene wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Hamburg, Hessen), stattdessen die klassische Kameralistik modernisiert (sog. erweiterte Kameralistik). Auch auf Bundesebene ist lediglich die Fortentwicklung der Kameralistik geplant.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Quellen des Haushaltsrechts in Deutschland
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum