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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssaldo, negativer

Als negativen Haushaltssaldo (auch: Haushaltsdefizit, Budgetdefizit) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag, der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die veranschlagten Einnahmen. Um den negativen Haushaltssaldo zu decken, müssen Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme jedoch nicht die Investitionsausgaben übersteigen.

In der Doppik entsteht ein negativer Haushaltssaldo, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen die veranschlagten Erträge übersteigen.

Gegensatz: positiver Haushaltssaldo.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum