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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssaldo

Der Haushaltssaldo ist in der Kameralistik die Differenz zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und den veranschlagten Ausgaben. In der Doppik ist der Haushaltssaldo die Differenz zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Erträgen und den veranschlagten Aufwendungen.

Man unterscheidet zwischen folgenden Ausprägungen:
- positiver Haushaltssaldo
- negativer Haushaltssaldo

Haushaltssaldo in Doppik und Kameralistik - positiv, negativ

Der positive Haushaltssaldo bezeichnet hierbei die positive Differenz zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträgen und Aufwendungen (Doppik), während man unter dem negativen Haushaltssaldo entsprechend die negative Differenz versteht.

Der doppische Haushaltssaldo in Erträgen und Aufwendungen gilt hierbei als zentrale Maßgröße für die Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik. So kann per Definition davon ausgegangen werden, dass dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit immer dann Rechnung getragen wird, wenn der doppische Haushaltssaldo (Ergebnishaushalt) bei null oder im leicht positiven Bereich liegt. Ist der doppische Haushaltssaldo demgegenüber negativ, so wurde in Höhe des negativen Haushaltssaldos auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Umgekehrt kann bei einem (deutlich) positiven Haushaltssaldo geschlussfolgert werden, dass die heutige Generation mehr Abgaben entrichtet hat als ihr im Gegenzug hierfür öffentliche Leistungen bereitgestellt wurden. Im Haushaltsrecht hat das Ziel "Haushaltssaldo gleich null oder leicht positiv" seinen Niederschlag in Form der Vorschrift zum Erreichen des Haushaltsausgleichs in (ordentlichen) Erträgen und (ordentlichen) Aufwendungen gefunden.

Die obige Richtgröße zum Ausgleich des Haushalts in Erträgen und Aufwendungen sollte insb. im Mehrjahresschnitt (z.B. fünf Jahre) erreicht werden. So können einzelnen Jahren durchaus negative Haushaltssalden erwirtschaftet werden (insb. aus fiskalpolitischen Gründen zum Abfedern konjunktureller Schwächephasen), sofern in anderen Jahren positive Haushaltssalden ausgewiesen werden, die die negativen Haushaltssalden vollständig ausgleichen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger