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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist sowohl in der
Kameralistik
, als auch in der
Doppik
die vom Rat einer Kommune zu verabschiedende Rechtsgrundlage zur Durchführung des
Haushaltsplans
.
In der Haushaltssatzung werden das
Haushaltsvolumen
, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der
Kassenkredite
, der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
und die
Hebesätze
für
Grund-
und
Gewerbesteuer
festgesetzt.
Auf Ebene von Bund und Ländern wird keine Haushaltssatzung, sondern vielmehr ein
Haushaltsgesetz
verabschiedet.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten (inkl. Haushaltssatzungen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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