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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Die Haushaltssatzung in der Doppik Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung ist sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik die vom Rat/Kreistag einer Kommune zu verabschiedende Rechtsgrundlage zur Durchführung des Haushaltsplans.

In der Haushaltssatzung werden insb. das Haushaltsvolumen, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der Kassenkredite, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und bei Gemeinden die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bzw. bei Gemeindeverbänden die Hebesätze der Gemeindeverbandsumlage festgesetzt. Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung weitere Inhalte enthalten.

Auf Ebene von Bund und Ländern wird keine Haushaltssatzung, sondern vielmehr ein Haushaltsgesetz verabschiedet.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten (inkl. Haushaltssatzungen)
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland (inkl. Kommunalhaushaltsrecht)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger