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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung ist sowohl in der Kameralistik, als auch in der Doppik die vom Rat einer Kommune zu verabschiedende Rechtsgrundlage zur Durchführung des Haushaltsplans.

In der Haushaltssatzung werden das Haushaltsvolumen, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der Kassenkredite, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt.

Auf Ebene von Bund und Ländern wird keine Haushaltssatzung, sondern vielmehr ein Haushaltsgesetz verabschiedet.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten (inkl. Haushaltssatzungen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum