In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein
Haushaltssicherungskonzept (auch: Haushaltskonsolidierungskonzept) zu erstellen und vorzulegen.
Das Haushaltssicherungskonzept stellt u.a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren
abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern.
Ebenso ist im Haushaltssicherungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.