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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssicherungskonzept

In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (auch: Haushaltskonsolidierungskonzept) zu erstellen und vorzulegen.

Das Haushaltssicherungskonzept stellt u.a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern. Ebenso ist im Haushaltssicherungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum