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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssicherungskonzept

In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (auch: Haushaltskonsolidierungskonzept) zu erstellen und vorzulegen. Die konkrete Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts ist hierbei uneinheitlich geregelt.

Das Haushaltssicherungskonzept stellt u.a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern. Ebenso ist im Haushaltssicherungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Ferner ist auch aufzuzeigen, wie zukünftig das Entstehen neuer Defizite vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept wird i.d.R. für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (Kameralistik) bzw. den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik) aufgestellt.

Kritisch diskutiert wird im Kontext von Haushaltssicherungskonzepten, ob und wenn ja inwieweit dem Haushaltssicherungskonzept eine Analyse in Bezug auf die Ursachen des gegenwärtigen Fehlbedarfs hinzuzufügen ist. Einerseits ist bei technischer Betrachtung eine Analyse in Bezug auf die Defizitursachen bedeutsam, um gegenwärtige/künftige Verbesserungen im Hinblick auf den Haushaltsausgleich herbeizuführen. In der Praxis kann jedoch andererseits beobachtet werden, dass diese Ursachenanalysen vielerorts polit-strategisch und nicht problemorientiert (was kann künftig anders gemacht werden?) getrieben sind. So stellen nur sehr wenige Kommunen ernsthaft und hinreichend präzise dar, inwieweit ihr eigenen Entscheidungen (beeinflussbare Faktoren) das Defizit verursacht haben. Stattdessen werden zumeist fast ausschließlich externe (nicht durch die Kommune selbst beeinflussbare Faktoren) Ursachen benannt, wie z.B. zusätzliche Aufgabenübertragungen durch andere Bund/Länder, Umlageerhöhungen etc. Letztere Ursachen mag es zwar in einzelnen Fällen geben, sie liegen aber außerhalb des direkten Einflussbereiches der entsprechenden Kommune.

Gewissermaßen ist eine Ursachenanalyse im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts insofern politikinkompatibel. Das Interesse an einer ehrlichen Analyse ist begrenzt - auch, da sich die handelnden Akteure keine eigenen Fehler (z.B. bei Prestigeprojekten, durch Verzicht auf kostendeckende Gebühren usw.) nachsagen lassen wollen. Daher werden externe (nicht endogene) Ursachen in der schriftlichen Analyse im Haushaltssicherungskonzept überbetont. Das führt dazu, dass die i.d.R. ehrenamtlich engagierten und damit schon aufgrund des Zeitbudgets weniger informierten Rats-/Kreistagsmitglieder irgendwann selbst glauben, dass der Haushalt aus eigener Kraft nicht mehr ausgeglichen werden kann, da ausschließlich Externe für das Defizit verantwortlich seien. In diesem Kontext wird dann von der sog. psychologischen Vergeblichkeitsfalle gesprochen - in bewusster Abgrenzung zu einer echten (technischen) Vergeblichkeitsfalle.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA

Blog-Einträge zum Thema:
- Elektronisches Haushaltssicherungskonzept (HSK) für hessische Kommunen (Blog-Eintrag vom
  15.2.2015)



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