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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltssteuerung

Der Begriff Haushaltssteuerung bezeichnet eine Form der Steuerung, die auf den Haushalt einer öffentlichen Gebietskörperschaft gerichtet ist. Die Haushaltssteuerung stellt insofern eine bewusste, zielgerichtete Beeinflussung des Haushalts durch die handelnden Akteure während der einzelnen Phasen des Haushaltskreislaufs dar.

Man unterscheidet zwischen drei Arten der Haushaltssteuerung:
- administrative Haushaltssteuerung
- politische Haushaltssteuerung
- bürgerschaftliche Haushaltssteuerung

Administrative Haushaltssteuerung wird durch die Verwaltung selbst und dort vornehmlich durch Führungskräfte (z.B. Bürgermeister, Amtsleiter) ausgeübt, wobei im Zuge der Dezentralisierung von Fach- und Finanzverantwortung zunehmend auch Fachverantwortliche in die Pflicht genommen werden. Als politische Haushaltssteuerung bezeichnet man demgegenüber den steuernden Einfluss der Politik (z.B. Gemeinderat, Landtag) auf den Haushalt. Bürgerschaftliche Haushaltssteuerung wird durch die Bürger ausgeübt. Ein Instrument zur bürgerschaftlichen Haushaltssteuerung kann der Bürgerhaushalt sein.

Die Haushaltssteuerung kann grundsätzlich entweder schwerpunktmäßig in Form einer Inputsteuerung oder in Form einer Output- bzw. Outcomesteuerung erfolgen. Eine am Input orientierte Haushaltssteuerung ist v.a. in der Kameralistik anzutreffen. Die Output- bzw. Outcomesteuerung ist demgegenüber das im neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesen dominierende Steuerungssystem.

Siehe hierzu auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum