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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsüberschreitung

Eine Haushaltsüberschreitung liegt in der Doppik dann vor, wenn aus sachlich sowie zeitlich unabweisbaren Gründen eine Überschreitung der im Haushaltsplan angesetzten Aufwendungen oder Auszahlungen notwendig ist.

Dies gilt in der Kameralistik analog für die Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben durch über- oder außerplanmäßige Ausgaben.

Die Aufstellung eines Ergänzungs- oder Nachtragshaushalts gilt nicht als Haushaltsüberschreitung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten
- Linksammlung zu Landeshaushalten
- Linksammlung zu Kommunalhaushalten (Doppik)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger