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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Haushaltsüberschreitung
Eine Haushaltsüberschreitung liegt in der
Doppik
dann vor, wenn aus sachlich sowie zeitlich unabweisbaren Gründen eine Überschreitung der im
Haushaltsplan
angesetzten
Aufwendungen
oder
Auszahlungen
notwendig ist.
Dies gilt in der
Kameralistik
analog für die Überschreitung der im
Haushaltsplan
veranschlagten
Ausgaben
durch
über-
oder
außerplanmäßige Ausgaben
.
Die Aufstellung eines Ergänzungs- oder
Nachtragshaushalts
gilt nicht als Haushaltsüberschreitung.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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