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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsüberwachungsliste (HÜL)

Eine Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) ist ein Hilfsmittel, das einer Verwaltungsstelle, die Haushaltsmittel bewirtschaftet, hilft, den Überblick über die Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel zu bewahren. Die Haushaltsüberwachungsliste dient somit primär Überwachungs- und Kontrollzwecken. So soll v.a. sichergestellt werden, dass die erteilten Ermächtigungen durch die Verwaltung nicht überschritten werden.

Haushaltsüberwachungslisten werden in der Kameralistik für Ausgaben (HÜL-A), Einnahmen (HÜL-E) und Verpflichtungsermächtigungen geführt (HÜL-VE).

In der Doppik können Haushaltsüberwachungslisten analog hierzu grundsätzlich für Erträge (HÜL-E), Aufwendungen (HÜL-A), Einzahlungen (HÜL-E), Auszahlungen (HÜL-A) und Verpflichtungsermächtigungen (HÜL-VE) geführt werden.

Beispiele für Haushaltsüberwachungslisten:
- Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Einnahmen (HÜL-E)
- Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Ausgaben (HÜL-A)
- Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Verpflichtungsermächtigungen (HÜL-VE)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger