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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsverfassung
Als Haushaltsverfassung in Deutschland bezeichnet man die Artikel 109 bis 115 des Grundgesetzes. Sie regeln die Grundsätze der öffentlichen
Haushaltswirtschaft.
Die Haushaltsverfassung ist Teil der Finanzverfassung.
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