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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Haushaltsvollzug
Als Haushaltsvollzug bezeichnet man die
Ausführung
des (
kameralen
oder
doppischen
)
Haushaltsplans
einer öffentlichen Verwaltung.
Die
Rechnungslegung
über den Haushaltsvollzug erfolgt im kameralen Rechnungssystem über die
Jahresrechnung
bzw. die
Haushaltsrechnung
. Im doppischen System wird mit Hilfe des
Jahresabschlusses
Rechenschaft über den Haushaltsvollzug abgelegt.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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