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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvollzug

Als Haushaltsvollzug bezeichnet man die Ausführung des (kameralen oder doppischen) Haushaltsplans einer öffentlichen Verwaltung.

Die Rechnungslegung über den Haushaltsvollzug erfolgt im kameralen Rechnungssystem über die Jahresrechnung bzw. die Haushaltsrechnung. Im doppischen System wird mit Hilfe des Jahresabschlusses Rechenschaft über den Haushaltsvollzug abgelegt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Unterjährige Berichterstattung über den Haushaltsvollzug in Kommunen (Blog-Eintrag vom
  26.5.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger