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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hochzeitsprämie

Als Hochzeitsprämie bezeichnet man Förderprämien, die in einigen Ländern an Kommunen gezahlt werden, die sich für eine Fusion entscheiden.

Hochzeitsprämien sind insofern ein Anreizinstrument zur Umsetzung (freiwilliger) kommunaler Gebietsreformen. Ziel derartiger Gebietsreformen ist regelmäßig, dass es zu freiwilligen Gemeindefusionen oder auch der Zusammenlegung von Gemeindeverbänden wie etwa Kreisen kommt. Hochzeitsprämien werden gewährt, da Fusionen gerade in der Startphase mit Fusionskosten verbunden sind.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum