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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Identitätsprinzip
Als Identitätsprinzip bezeichnet man einen Grundsatz der Kostenzurechnung. Das Identitätsprinzip besagt, dass man
Leistungen nur diejenigen Kosten zurechnen darf, die durch die gleiche Entscheidung verursacht wurden.
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