Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » IMK-Kontenrahmen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


IMK-Kontenrahmen

Bei den IMK-Kontenrahmen handelt es sich um eine von der Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2003 beschlossene Empfehlung für zwei kommunale Kontenrahmen in einem doppischen Rechnungswesen. Beide Kontenrahmen sind geeignet, die finanzstatistischen Anforderungen und die Anforderungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu erfüllen.

Kontenrahmen Nr. 1 umfasst vier Kontenklassen für die Bilanz/Vermögensrechnung, je zwei Kontenklassen für die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie je eine Kontenklasse für die Abschlussklasse und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die Vermögensrechnung ist eng an den Industriekontenrahmen angelegt, so dass die Konsolidierung der Kernverwaltungen mit den ausgelagerten Einheiten (öffentliche Unternehmen) zu einem Ergebnis für den "Konzern Kommune" erleichtert wird.

Die zehn Kontenklassen des IMK-Kontenrahmens Nr. 1 sind im Detail:

Kontenklasse 0Bilanz: Aktiva - Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Kontenklasse 1Bilanz: Aktiva - Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 2Bilanz: Passiva - Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen
Kontenklasse 3Bilanz: Passiva - Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 4Ergebnisrechnung: Erträge
Kontenklasse 5Ergebnisrechnung: Aufwendungen
Kontenklasse 6Finanzrechnung: Einzahlungen
Kontenklasse 7Finanzrechnung: Auszahlungen
Kontenklasse 8Abschluss: Abschlusskonten
Kontenklasse 9KLR: Kosten- und Leistungsrechnung

Im Gegensatz zum ersten Kontenrahmen umfasst Kontenrahmen Nr. 2 jeweils drei Kontenklassen für die Bilanz/Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung. Die dritte Kontenklasse für die Ergebnisrechnung dient der Trennung in ein ordentliches und ein außerordentliches Ergebnis. Damit soll bereits mit der Kontenklassengliederung dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass die ordentlichen Erträge grundsätzlich die ordentlichen Aufwendungen decken sollen und außerordentliche Erträge für den Haushaltsausgleich nicht laufend zur Verfügung stehen. In diesem Kontenrahmen ist außerdem in den Kontenklassen 0 und 1 auf der Ebene der Kontenarten (Dreisteller) ein Wahlrecht vorgesehen, zwischen "Verwaltungsvermögen" und "realisierbarem Vermögen" zu unterscheiden.

Die zehn Kontenklassen des IMK-Kontenrahmens Nr. 2 sind im Detail:

Kontenklasse 0Bilanz: Aktiva - Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen
Kontenklasse 1Bilanz: Aktiva - Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 2Bilanz: Passiva - Nettoposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 3Ergebnisrechnung: Ordentliche Erträge
Kontenklasse 4Ergebnisrechnung: Ordentliche Aufwendungen
Kontenklasse 5Ergebnisrechnung: Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Kontenklasse 6Finanzrechnung: Einzahlungen
Kontenklasse 7Finanzrechnung: Auszahlungen
Kontenklasse 8Abschluss: Abschlusskonten
Kontenklasse 9KLR: Kosten- und Leistungsrechnung



Weitere Informationen:
» Innenministerkonferenz: Empfehlung für Kontenrahmen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger