Bei dem IMK-Produktrahmen handelt es sich um die von der
Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2003 beschlossene Empfehlung für
einen kommunalen
Produktrahmen in der
Doppik und in der
erweiterten Kameralistik.
Die einzelnen Bundesländer haben sich bei der Ausgestaltung des landesindividuellen Produktrahmens
zu weiten Teilen an der Empfehlung der Innenministerkonferenz orientiert.
Bei den Hauptproduktbereichen handelt es sich um eine reine Aggregationsebene.
Die Innenministerkonferenz hat den Bundesländern empfohlen, den Produktrahmen mit den Produktbereichen und den
Produktgruppen landeseinheitlich vorzugeben. Die weitere Tiefengliederung können die
Kommunen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Gemäß der IMK-Empfehlungen gilt
weiterhin, dass wenn die Länder eigenständige
Produktrahmen/Produktpläne für
verbindlich erklären, die finanzstatistischen
Anforderungen soweit wie möglich darin eingearbeitet werden sollen. Zur sachgerechten Erfüllung
der finanzstatistischen Bedarfe ist, wie von der Innenministerkonferenz ausgeführt, eine ergänzende landeseinheitliche
Überleitungstabelle zu erstellen. In diesen Fällen müssen die
Länder für die Meldungen zur Finanzstatistik sicherstellen, dass eine zeitlich
und sachlich korrekte Überleitung der kommunalen Finanzdaten aus den Produktbereichen
in die finanzstatistischen Aufgabenbereiche sichergestellt ist.