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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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IMK-Produktrahmen

Bei dem IMK-Produktrahmen handelt es sich um die von der Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2003 beschlossene Empfehlung für einen kommunalen Produktrahmen in der Doppik und in der erweiterten Kameralistik. Die einzelnen Bundesländer haben sich bei der Ausgestaltung des landesindividuellen Produktrahmens zu weiten Teilen an der Empfehlung der Innenministerkonferenz orientiert.

Der IMK-Produktrahmen gliedert sich in folgende Ebenen:
- Hauptproduktbereiche
- Produktbereiche
- Produktgruppen

Die sechs kommunalen Hauptproduktbereiche gemäß IMK-Produktrahmen sind:
- Hauptproduktbereich 1 "Zentrale Verwaltung"
- Hauptproduktbereich 2 "Schule und Kultur"
- Hauptproduktbereich 3 "Soziales und Jugend"
- Hauptproduktbereich 4 "Gesundheit und Sport"
- Hauptproduktbereich 5 "Gestaltung und Umwelt"
- Hauptproduktbereich 6 "Zentrale Finanzleistungen"

Bei den Hauptproduktbereichen handelt es sich um eine reine Aggregationsebene. Die Innenministerkonferenz hat den Bundesländern empfohlen, den Produktrahmen mit den Produktbereichen und den Produktgruppen landeseinheitlich vorzugeben. Die weitere Tiefengliederung können die Kommunen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Gemäß der IMK-Empfehlungen gilt weiterhin, dass wenn die Länder eigenständige Produktrahmen/Produktpläne für verbindlich erklären, die finanzstatistischen Anforderungen soweit wie möglich darin eingearbeitet werden sollen. Zur sachgerechten Erfüllung der finanzstatistischen Bedarfe ist, wie von der Innenministerkonferenz ausgeführt, eine ergänzende landeseinheitliche Überleitungstabelle zu erstellen. In diesen Fällen müssen die Länder für die Meldungen zur Finanzstatistik sicherstellen, dass eine zeitlich und sachlich korrekte Überleitung der kommunalen Finanzdaten aus den Produktbereichen in die finanzstatistischen Aufgabenbereiche sichergestellt ist.



Weitere Informationen:
» Empfehlungen für einen gemeinsamen Produktrahmen (IMK-Beschluss)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger