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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Innere Schulden

Die inneren Schulden umfassen nach finanzstatistischer Abgrenzung (hier: Schuldenstatistik) innere Darlehen sowie innere Kassenkredite und beinhalten die vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagemitteln ohne Sonderrechnung, die für einen anderen Zweck angesammelt waren. Nicht dazu zählen Darlehen der Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren rechtlich selbständigen Unternehmen, ihren rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben oder sonstigen Sondervermögen mit Sonderrechnung.

Der Begriff der inneren Schulden wird (ebenso wie die Begriffe der Kreditmarktschulden und der Schulden bei öffentlichen Haushalten) mit der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) nicht mehr verwendet. Als neue Schuldenbegriffe wurden eingeführt:
- Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
- Schulden beim öffentlichen Bereich

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger