Die inneren Schulden umfassen nach finanzstatistischer Abgrenzung
(hier: Schuldenstatistik)
innere Darlehen sowie innere Kassenkredite und beinhalten die
vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagemitteln ohne
Sonderrechnung, die für einen anderen Zweck angesammelt waren.
Nicht dazu zählen Darlehen der Gemeinden und Gemeindeverbände
bei ihren rechtlich selbständigen Unternehmen, ihren rechtlich
unselbständigen Eigenbetrieben oder sonstigen Sondervermögen
mit Sonderrechnung.