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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote (IFQ)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote (IFQ)

Bei der Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote (IFQ) handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote wird berechnet, indem der Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem im Rückstellungszeitraum fälligen Finanzanlagevermögen und dem realisierbaren Sachanlagevermögen addiert wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch die Rückstellungen für Instandhaltungen dividiert.

Formel: Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote (IFQ)

Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ohne Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote gibt damit Hinweise auf mögliche Finanzierungsengpässe in der nahen Zukunft.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger