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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Instandhaltungsrückstellung

Zuweilen werden notwendige Instandhaltungen öffentlicher Gebietskörperschaften in Folgejahre verlagert. Das Unterlassen der Instandhaltung führt nach dem Ressourcenverbrauchskonzept zur Bildung einer Instandhaltungsrückstellung im Jahr der unterlassenen Instandhaltung, was zu Aufwand im Ergebnis führt. Im kommunalen Haushaltsrecht ist die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nicht in allen Ländern vorgesehen. In einigen Ländern sind nach dem geltenden kommunalen Haushaltsrecht Instandhaltungsrückstellungen derzeit nur dann zu bilden, sofern die Instandhaltung im nächsten Haushaltsjahr oder im mittelfristigen Planungshorizont nachgeholt wird.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger