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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Interner Markt

Als internen Markt bezeichnet man einen künstlich organisationsintern geschaffenen Markt, der dadurch geprägt ist, dass für Leistungstransfers zwischen Einheiten derselben Organisation ebenfalls ein Preismechanismus eingeführt wird (sog. interne Preise). Diese Einführung interner Preise ermöglicht es Organisationseinheiten, die selbst keine direkte Verbindung zum externen Markt (bzw. den Bürgern) haben (z.B. Personalabteilung, IT-Abteilung), Erlöse zuzuordnen und darauf aufbauend den monetären Erfolg (Erlöse minus Kosten) der Leistungserstellung dieser Organisationseinheit zu ermitteln. Darüber hinaus sollen interne Preismechanismen dazu führen, dass sich Anbieter von organisationsinternen Dienstleistungen/Vorprodukten stärker um die Zufriedenheit ihrer internen Kunden bemühen sollen.

Die Etablierung interner Märkte kann dabei soweit gehen, dass Organisationseinheiten organisationsinterne Dienstleistungen/Vorprodukte nicht zwangsläufig von eben diesen organisationsinternen Anbietern beziehen müssen, sondern diese Leistungen auch von Externen beziehen können. Hierdurch steigt der Druck auf interne Anbieter, ihre Leistungen möglichst effizient zu erstellen.

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden interne Märkte bzw. interne Preise für organisationsinterne Dienstleistungen/Vorprodukte in der internen Leistungsverrechnung (ILV) verrechnet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger