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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » Inventur, permanente

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Inventur, permanente

Die permanente Inventur ist eine Form der Inventur. Hierbei findet die Inventur nicht zu einem bestimmten Stichtag, sondern vielmehr über das Haushalts- bzw. Rechnungsjahr verteilt statt. Voraussetzung für eine ordnungsmäßige permanente Inventur ist eine zuverlässige Lagerbuchführung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger