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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Inventur, verlegte

Die verlegte Inventur ist eine Form der Inventur. Die verlegte Inventur ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bestandsaufnahme nicht zum Abschlussstichtag stattfindet, sondern innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag. Die ermittelten Mengen und Werte sind dann aber auf den Abschlussstichtag fortzuschreiben bzw. zurückzurechnen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger