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Inventur
Als Inventur bezeichnet man die einmal jährlich durchzuführende Erfassung und
Bewertung
aller
Vermögensgegenstände
und
Schulden
zum
Abschlussstichtag
. Die Inventur ist nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur (GoI)
durchzuführen. Das Ergebnis der Inventur ist das
Inventar
. Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der
Bilanz
dar.
Die Inventurplanung fußt auf dem sog.
Inventurrahmenplan
, welcher sich aus dem
Personalplan
, dem
Sachplan
und dem
Zeitplan
zusammensetzt.
Bezüglich des Zeitpunktes bzw. Zeitraumes der Inventur wird unterschieden zwischen:
-
Stichtagsinventur
-
permanente Inventur
-
verlegte Inventur
Des Weiteren wird hinsichtlich der Art der Inventur-Durchführung unterschieden zwischen der
körperlichen Inventur
und der
Buchinventur
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger