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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Inventur

Als Inventur bezeichnet man die Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Die Inventur ist nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) durchzuführen. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar.

Bezüglich des Zeitpunktes bzw. Zeitraumes der Inventur wird unterschieden zwischen:
- Stichtagsinventur
- permanente Inventur
- verlegte Inventur

Des Weiteren wird hinsichtlich der Art der Inventur-Durchführung unterschieden zwischen der körperlichen Inventur und der Buchinventur.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum