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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Investitionsgüter

Investitionsgüter sind Wirtschaftsgüter, die einer öffentlichen Verwaltung bzw. einem Unternehmen langfristig einen Nutzen stiften sollen. Investitionsgüter dienen letztlich der Erstellung eines Outputs bzw. der Erzielung einer bestimmten Wirkung.

Investitionsgüter werden in der Bilanz dem Anlagevermögen zugerechnet. Sie sind über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.

Investitionsgüter können z.B. sein: Feuerwehrfahrzeug, Verwaltungsgebäude, Polizeiboot, Brücke, Sporthalle.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger