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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Investitionsgüter
Investitionsgüter sind Wirtschaftsgüter, die einer öffentlichen Verwaltung
bzw. einem Unternehmen langfristig einen Nutzen stiften sollen.
Investitionsgüter dienen letztlich der Erstellung eines Outputs bzw.
der Erzielung einer bestimmten Wirkung.
Investitionsgüter werden in der Bilanz dem Anlagevermögen zugerechnet. Sie
sind über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.
Investitionsgüter können z.B. sein: Feuerwehrfahrzeug, Verwaltungsgebäude,
Polizeiboot, Brücke, Sporthalle.
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