Als Investitionszuweisungen bezeichnet man Finanztransfers von einer Einheit des öffentlichen Sektors an eine andere Einheit
des öffentlichen Sektors (z.B. vom Land an eine Kommune). Die Finanztransfers dienen dabei der
Investitionsfinanzierung. Investitionszuweisungen sind in der
Bilanz des Zuweisungsempfängers bei den
Sonderposten zu erfassen.