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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ist-Einnahmen

Als Ist-Einnahmen bezeichnet man in der Kameralistik die im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich erzielten Einnahmen. Sie werden in der Haushaltsrechnung ausgewiesen.

Gegensätze: Ist-Ausgaben, Soll-Einnahmen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu Landeshaushalten (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger