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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Istaufkommen, kassenmäßiges
Der Begriff des kassenmäßigen Istaufkommens bezeichnet den von den
Steuerpflichtigen einer oder mehrerer
Gebietskörperschaften im Laufe eines bestimmten Zeitraums (z.B. Quartal, Kalenderjahr) aufgebrachte Steueraufkommen bei einer Steuerart oder mehreren Steuerarten. Die Bestimmung des kassenmäßigen Istaufkommens erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld.
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