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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jagd- und Fischereisteuer

Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine in einigen Bundesländern von den Kommunen (v.a. von den Landkreisen und den kreisfreien Städten) erhobene Steuer. Grundlage für die Bemessung der Steuerlast ist im Falle der Jagdsteuer der Jahresjagdwert oder bei Verpachtung die vom Pächter zu zahlende Pacht. Im Falle der Fischereisteuer stellt die Anzahl der Fischereibezirke die Grundlage für die Steuererhebung dar. Details regelt die jeweilige kommunale Satzung.

Die Jagd- und Fischereisteuer gehört zu den Bagatellsteuern.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Jagdsteuer-Satzungen
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Ländervergleich über die Einnahmen der Kreise aus Steuern (Blog-Eintrag vom 20.9.2015)
- Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
  11.3.2017)

- Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland (Blog-Eintrag vom 15.10.2015)
- Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)

- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger