Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine von den Kommunen in einigen Bundesländern erhobene
Steuer.
Grundlage für die Bemessung der Steuerlast ist im Falle der Jagdsteuer der Jahresjagdwert oder
bei Verpachtung die vom Pächter zu zahlende Pacht. Im Falle der Fischereisteuer stellt die Anzahl der Fischereibezirke
die Grundlage für die Steuererhebung dar.