Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Jahresabschluss, konsolidierter

Der konsolidierte Jahresabschluss (auch: Gesamtabschluss, Konzernabschluss) fasst die Bilanzen, Ergebnisrechnungen und Anhänge einer öffentlichen Gebietskörperschaft, sowie der in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Betriebe, zusammen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben zählen Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Unternehmen, auf die die betrachtete Gebietskörperschaft einen beherrschenden Einfluss hat.

Ziel des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziges großes Unternehmen (Konzern).

Das Verfahren der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.

Der konsolidierte Jahresabschluss hat in den meisten Bundesländern drei Hauptbestandteile:
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Ergebnisrechnung
- Anhang

In einigen Bundesländern zählt zusätzlich die konsolidierte Finanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des konsolidierten Jahresabschlusses.

Der konsolidierte Jahresabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum