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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresabschluss-Konsolidierung

Die Jahresabschluss-Konsolidierung bezeichnet ein Verfahren, im Zuge dessen der Jahresabschluss der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der Auslagerungen zum Zweck der Erstellung des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses zusammengeführt wird. Konzerninterne Beziehungen werden im Zuge dieser Jahresabschluss-Konsolidierung eliminiert.

Jahresabschluss-Konsolidierung

Bezüglich der Konsolidierungsmethoden wird unterschieden zwischen der Vollkonsolidierung, der Quotenkonsolidierung und der Eigenkapitalmethode. Die Vollkonsolidierung wird bei der Kernverwaltung und den verbundenen Unternehmen angewendet. Im Falle von Gemeinschaftsunternehmen kommt - je nach Bundesland - entweder die Quotenkonsolidierung oder die Eigenkapitalmethode zum Einsatz. Im Kontext von assoziierten Unternehmen wird die Eigenkapitalmethode genutzt. Bei der Vollkonsolidierung wird ferner unterschieden zwischen der Kapitalkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung, der Schuldenkonsolidierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Vollkonsolidierung: Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Siehe hierzu auch:
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger