Jahresanordnungen sind
Kassenanordnungen, die für im Voraus feststehende Zahlungen ausgestellt werden, die im Laufe eines
Haushaltsjahres regelmäßig wiederkehren (z.B. monatliche Mieten, quartalsweise Zinszahlungen). Die einzelnen Fälligkeitstermine sowie die anzunehmenden bzw. zu zahlenden Teilbeträge sind exakt anzugeben.
Jahresanordnungen stellen einen Spezialfall einer
Daueranordnung dar. Während sich Jahresanordnungen stets nur auf ein Haushaltsjahr beziehen, können Daueranordnungen auch mehrere Haushaltsjahre betreffen.