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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresergebnis, kassenmäßiges

Das kassenmäßige Jahresergebnis ist im Kontext der Kameralistik die Differenz zwischen den im abgelaufenen Rechnungsjahr realisierten gesamten Einnahmen und Ausgaben.

Das kassenmäßige Jahresergebnis ist im Kassenabschluss zu ermitteln und auszuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum