|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Jahresergebnis, ordentliches (doppisch)
Das ordentliche Jahresergebnis
ergibt sich in der doppischen
Ergebnisrechnung
aus der Differenz zwischen den
ordentlichen Erträgen
und den ordentlichen Aufwendungen.
Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit
im betrachteten Rechnungsjahr dar.
Der Ausgleich des ordentlichen Jahresergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße
zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit. Ist das ordentliche Jahresergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann
festgehalten werden, dass keine generationengerechte
Haushaltspolitik gemacht wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Jahresergebnis von
einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.
Gegensatz: außerordentliches Jahresergebnis.
|
|