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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresergebnis, ordentliches (doppisch)

Das ordentliche Jahresergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus der Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.

Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit im betrachteten Rechnungsjahr dar.

Der Ausgleich des ordentlichen Jahresergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit. Ist das ordentliche Jahresergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann festgehalten werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik gemacht wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Jahresergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.

Gegensatz: außerordentliches Jahresergebnis.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum