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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag ist in der Doppik der negative Saldo der Ergebnisrechnung eines Rechnungsjahres. Ein Jahresfehlbetrag liegt vor, wenn im betreffenden Rechnungsjahr die Erträge kleiner als die Aufwendungen ausgefallen sind. Ist es umgekehrt, so ist von einem Jahresüberschuss die Rede.

Jahresfehlbeträge verringern das Eigenkapital in der Bilanz. Zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge sind die Rücklagen entsprechend zu vermindern.

Gegensatz: Jahresüberschuss.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum