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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Jahresfehlbetrag
Der Jahresfehlbetrag ist in der Doppik der
negative
Saldo der
Ergebnisrechnung
eines Rechnungsjahres.
Ein Jahresfehlbetrag liegt vor, wenn im betreffenden Rechnungsjahr
die Erträge kleiner als die
Aufwendungen ausgefallen sind.
Ist es umgekehrt, so ist von einem Jahresüberschuss die Rede.
Jahresfehlbeträge verringern das Eigenkapital
in der Bilanz. Zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge
sind die Rücklagen entsprechend zu vermindern.
Gegensatz: Jahresüberschuss.
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