Die Jahresrechnung ist in der Kameralistik eine auf
Jahresbasis aufzustellende Rechnung über den Vollzug des
Haushaltsplans.
Die Jahresrechnung bildet entsprechend v.a. die im Haushaltsjahr tatsächlich realisierten
Einnahmen und Ausgaben ab
und zeigt auf, inwiefern die Vorgaben aus dem Haushaltsplan im Rahmen des Haushaltsvollzugs eingehalten wurden.
Die Jahresrechnung auf Bundesebene besteht aus der
Vermögensrechnung und der Haushaltsrechnung (inkl. kassenmäßiger Abschluss,
Haushaltsabschluss und Abschlussbericht).