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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist in der Kameralistik eine auf Jahresbasis aufzustellende Rechnung über den Vollzug des Haushaltsplans. Die Jahresrechnung bildet entsprechend v.a. die im Haushaltsjahr tatsächlich realisierten Einnahmen und Ausgaben ab und zeigt auf, inwiefern die Vorgaben aus dem Haushaltsplan im Rahmen des Haushaltsvollzugs eingehalten wurden.

Bestandteile der kommunalen Jahresrechnung sind:
- Haushaltsrechnung
- Kassenabschluss

Der kommunalen Jahresrechnung sind beizufügen:
- Vermögensübersicht
- Schuldenübersicht
- Rücklagenübersicht
- Gruppierungsübersicht
- Rechnungsquerschnitt
- Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
- Rechenschaftsbericht

Die Jahresrechnung auf Bundesebene besteht aus der Vermögensrechnung und der Haushaltsrechnung (inkl. kassenmäßiger Abschluss, Haushaltsabschluss und Abschlussbericht).

Die kamerale Jahresrechnung wird im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen durch den Jahresabschluss ersetzt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Jahresrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu kameralen Jahresrechnungen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger