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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Juristische Funktion

Die juristische Funktion ist eine klassische Budgetfunktion. Nach ihr sind während des Haushaltsvollzuges, sowie im Stadium der Haushaltsaufstellung und -kontrolle rechtlich detailliert ausgearbeitete Vorgaben zu beachten. Die Rechtskonformität der Haushaltsplanung wird als juristische Basis oder juristische Budgetfunktion bezeichnet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum