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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kämmerer/Kämmerin
Der Kämmerer bzw. die Kämmerin ist in mehreren Bundesländern die Bezeichnung für den Leiter bzw. die Leiterin der Finanzverwaltung einer Kommune (Kämmerei).
Auf Kreisebene spricht man im Speziellen z.T. auch vom Kreiskämmerer - analog hierzu werden die Kämmerer von Städten bzw. Gemeinden teilweise auch als Stadtkämmerer bzw. Gemeindekämmerer bezeichnet.
Der Kämmerer ist u.a. für die Aufstellung des Haushaltsplans verantwortlich.
Das Pendant zum Kämmerer auf Ebene von Bund und Ländern ist der/die "Beauftragte für den Haushalt" (BfdH).
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