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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kameralistik, erweiterte

Die erweiterte Kameralistik (auch: moderne Kameralistik) lässt sich als eine Weiterentwicklung der einfachen Kameralistik verstehen. Hierbei bleibt der Haushalt im Kern kameral, wird aber i.d.R. hinsichtlich seiner Titelstruktur verkürzt dargestellt. Dieser kamerale Kern wird dann um eine Reihe betriebswirtschaftlicher Elemente erweitert. Zu diesen neuen Elementen zählen i.d.R.:
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Controlling
- Produkthaushalte

Zu beachten ist, dass der Begriff der erweiterten Kameralistik generell nicht eindeutig definiert ist. Dies gilt im Besonderen für den Umfang der einbezogenen betriebswirtschaftlichen Elemente. Die Reformmodelle der erweiterten Kameralistik können sich aus diesem Grund z.T. erheblich unterscheiden. Den Reformmodellen gemein ist i.d.R., dass sie eine Kosten- und Leistungsrechnung (flächendeckend oder in geeigneten Teilbereichen) beinhalten.

Das Modell der erweiterten Kameralistik wurde u.a. im Bundesland Berlin umgesetzt. Auch das Bundesfinanzministerium will sein Haushalts- und Rechnungswesen auf die erweiterte Kameralistik umstellen. Auf kommunaler Ebene lässt das Bundesland Hessen seinen Kommunen die Wahl zwischen der erweiterten Kameralistik und der Doppik.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum