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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapital

Als Kapital bezeichnet man die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Mittel zur Finanzierung der Unternehmens- bzw. Verwaltungstätigkeit. Das Kapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Summe des gesamten Kapitals entspricht gemäß der Bilanzgleichung der Summe des gesamten Vermögens.

Abhängig vom Kapitalgeber unterschiedet man zunächst zwischen:
- Eigenkapital
- Fremdkapital (Verbindlichkeiten und Rückstellungen)

Hinzu kommen die Sonderposten, die eine Sonderrolle einnehmen, da sie weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zugerechnet werden können. Ferner zählen auch die passiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Kapital. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen Verbindlichkeiten besonderer Art dar.

Bilanz: Kapital

Gegensatz: Vermögen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger