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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Steuer wird auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) erhoben. Da die Kapitalertragsteuer eine abgeltende Wirkung hat (d.h. die bereits versteuerten Einkünfte müssen bei der Steuererklärung nicht noch einmal angegeben werden), spricht man im Kontext der Kapitalertragsteuer auch von der sog. Abgeltungsteuer.

Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer.



Weitere Informationen:
» §§43-45e Einkommensteuergesetz (EStG)

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum