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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der
Einkommensteuer. Die
Steuer wird auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) erhoben.
Da die Kapitalertragsteuer eine abgeltende Wirkung hat (d.h. die bereits versteuerten Einkünfte müssen
bei der Steuererklärung nicht noch einmal angegeben werden), spricht man im Kontext der Kapitalertragsteuer auch von der sog.
Abgeltungsteuer.
Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der
Einkommensteuer.

Weitere Informationen:
» §§43-45e Einkommensteuergesetz (EStG)
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