Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der
Einkommensteuer.
Die Steuer wird auf bestimmte Einkünfte aus
Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) erhoben.
Der Steuersatz der Kapitalertragsteuer liegt bei
pauschal 25 Prozent (zzgl.
Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag).
Da die Einkommensteuer mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer als abgegolten gilt (d.h. die bereits versteuerten Einkünfte müssen
bei der Einkommensteuererklärung
nicht noch einmal angegeben werden), spricht man in diesem Fall auch von der sog.
Abgeltungsteuer.
Ein eventuell höherer persönlicher Einkommensteuersatz kommt nicht mehr zur Anwendung. Sofern ein Steuerpflichtiger
gleichwohl einen niedrigeren individuellen Einkommensteuersatz hat, kann er in der Einkommensteuererklärung die zu
viel gezahlte Steuern geltend machen.