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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Steuer wird auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) erhoben. Der Steuersatz der Kapitalertragsteuer liegt bei pauschal 25 Prozent (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Da die Einkommensteuer mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer als abgegolten gilt (d.h. die bereits versteuerten Einkünfte müssen bei der Einkommensteuererklärung nicht noch einmal angegeben werden), spricht man in diesem Fall auch von der sog. Abgeltungsteuer. Ein eventuell höherer persönlicher Einkommensteuersatz kommt nicht mehr zur Anwendung. Sofern ein Steuerpflichtiger gleichwohl einen niedrigeren individuellen Einkommensteuersatz hat, kann er in der Einkommensteuererklärung die zu viel gezahlte Steuern geltend machen.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"



Weitere Informationen:
» Einkommensteuergesetz (EStG)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger