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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist ein rechnerisches Instrument, das die Zahlungsmittelströme eines Unternehmens abbildet. Ein- und Auszahlungen werden hierbei i.d.R. aus Aufwendungen und Erträgen bzw. Veränderungen in Bilanzpositionen abgeleitet (sog. indirekte Methode).

Das Gegenstück zur Kapitalflussrechnung im neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen ist die Finanzrechnung (Rechnungslegung) bzw. der Finanzhaushalt (Planung). Im Unterschied zur Privatwirtschaft ist bei der kommunalen Doppik in den meisten Ländern eine direkte anstelle einer indirekten Ermittlung vorgesehen. Bei der direkten Methode werden die Zahlen nicht aus dem Ergebnis bzw. aus der Vermögensrechnung abgeleitet, sondern die Ein- und Auszahlungen werden autonom ermittelt. Lediglich die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen erlauben ihren Kommunen die indirekte Ermittlungsmethode.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum