Die Kapitalflussrechnung ist ein rechnerisches Instrument, das die
Zahlungsmittelströme
eines Unternehmens abbildet. Ein-
und Auszahlungen werden hierbei
i.d.R. aus Aufwendungen und
Erträgen bzw. Veränderungen in
Bilanzpositionen abgeleitet
(sog. indirekte Methode).
Das Gegenstück zur Kapitalflussrechnung im neuen öffentlichen
Haushalts- und
Rechnungswesen ist
die Finanzrechnung
(Rechnungslegung) bzw. der Finanzhaushalt (Planung). Im Unterschied zur Privatwirtschaft ist bei der
kommunalen Doppik
in den meisten Ländern eine direkte anstelle einer indirekten Ermittlung vorgesehen.
Bei der direkten Methode werden die Zahlen nicht aus der Ergebnisrechnung bzw. aus der Bilanz abgeleitet,
sondern die Ein- und Auszahlungen werden autonom ermittelt. Lediglich die Länder Baden-Württemberg,
Hessen und Sachsen erlauben ihren Kommunen die indirekte Ermittlungsmethode.