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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kasse

Bei der Kasse handelt es sich um eine Einrichtung innerhalb einer öffentlichen Verwaltung. Die Kasse ist v.a. für die Annahme von Einnahmen bzw. Einzahlungen, sowie die Leistung von Ausgaben bzw. Auszahlungen verantwortlich. Sie nimmt des Weiteren die damit verbundenen Buchungen vor.

Weitere Aufgaben der Kasse sind u.a.:
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Sammlung der Belege
- Mahnungen
- Einleitung und Betreibung der Zwangsvollstreckung

Zur Leistung bzw. Entgegennahme von Zahlungen, zur Vornahme von Buchungen, sowie zur Verwahrung von Gegenständen bzw. für deren Auslieferung ist i.d.R. eine sog. Kassenanordnung notwendig. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt die jeweilige Kassenverordnung.

Eine Kasse kann zur Erledigung von Kassengeschäften sog. Zahlstellen einrichten.

Die Kasse wird von einem Kassenverwalter geleitet.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Kassenwesen"
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger