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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kasseneinnahmereste (KER)
Kasseneinnahmereste (KER) (auch kurz: Einnahmereste) sind Einnahmen, die erst nach dem Abschluss
der Kassenbücher (d.h. in einem späteren Haushaltsjahr) vereinnahmt
werden. Sie entstehen, wenn im betreffenden Haushaltsjahr die
Ist-Einnahmen niedriger ausfallen als die
Soll-Einnahmen.
Gegensatz: Kassenausgabereste.
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