Die Kassenstatistik (vollständiger Titel: Vierteljährlichen Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts -
Fachserie 14, Reihe 2) ist eine quartalsweise vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Finanzstatistik.
Vorteil der Kassenstatistik ist, dass sie früher als andere Statistiken veröffentlicht wird und daher ein aktuelles
Bild der öffentlichen Finanzsituation zeichnet.
Rechtsgrundlage der Kassenstatistik ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).