Als Kassensturz bezeichnet man auf Ebene von Bund und Ländern die von einer neuen Regierung nach einem Regierungswechsel
vorgenommene Bestandsaufnahme der Haushalts- und Finanzsituation der jeweiligen staatlichen
Gebietskörperschaft.
Auf kommunaler Ebene wird ein Kassensturz i.d.R. nach Amtsantritt eines neuen
obersten Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, (Ober-)Bürgermeister, etc.) oder eines neuen
Kämmerers vorgenommen.