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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kassensturz
Als Kassensturz bezeichnet man auf Ebene von Bund und Ländern die von einer neuen Regierung nach einem Regierungswechsel
vorgenommene Bestandsaufnahme der Haushalts- und Finanzsituation der jeweiligen staatlichen
Gebietskörperschaft. Auf kommunaler Ebene wird ein Kassensturz i.d.R. nach Amtsantritt eines neuen
obersten Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, (Ober-)Bürgermeister) oder eines neuen
Kämmerers vorgenommen.
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